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Tipps Motorrad-Gebrauchtkauf

2 Min. Lesezeit
GebrauchtkaufWorin liegen die Vor-und Nachteile, wenn man beim Händler oder von privat ein Motorrad kauft? Was muss grundsätzlich beim Kauf beachtet werden? Muss ein Kaufvertrag unbedingt sein oder reicht ein Kauf per Handschlag? Was genau muss ich bei der Ummeldung beachten?
All diese Fragen werden hier beantwortet.
 
Vor- und Nachteile Händlerkauf / Privatkauf
Wenn man mit der Motorrad-Technik nicht vertraut ist und auch keine technisch versierte Begleitung beim Kauf zur Verfügung hat, sollte man beim Händler seines Vertrauens ein Motorrad erwerben (sofern dieser das gewünschte Modell im Angebot hat). Einfach aus dem Grund, weil man ziemlich sicher sein kann, dass alles in Ordnung ist. Und falls nicht, hat es der Käufer speziell im ersten halben Jahr nach dem Kauf leichter, einen Mangel zu reklamieren; man hat also den klaren Vorteil der Händlergewährleistung. Denn in diesem Zeitraum geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Mangel schon bei der Übergabe bestand. Bei einem seriösen Händler ist man diesbezüglich besser aufgehoben, denn wenn man von privat kauft, kann einem als Nichtversiertem auch was "untergejubelt" werden. Und da die Sachmängelhaftung beim Privatkauf oft vertraglich ausgeschlossen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen oder noch schlimmer: bei sicherheitsrelevanten Mängeln besteht Gefahr für Leib und Leben.

Der Vorteil beim Privatkauf liegt natürlich eindeutig beim Kaufpreis, weil ein Händler auch immer etwas am Verkauf verdienen muss. Hinzu kommt, dass die Auswahl dank ebay & Co. riesig ist. Beim vertrauten Händler um die Ecke muss man das nehmen, was er auf dem Hof stehen hat - oder es eben lassen. Falls das Wunschmotorrad ein fremder Händler über's Internet anbietet, sollte man vor dem Kauf die Seriösität des Händlers abklopfen (z.B. Bewertungen lesen).
Grundsätzliche Tipps beim Privatkauf eines gebrauchten Motorrades
Ein Motorrad sollte eine Historie haben, die man nachvollziehen kann. Ferner kann man den Verkäufer durchaus fragen, was der Hintergrund für den Verkauf ist. Wenn das alles schlüssig ist, kann man den Kauf schonmal mit dem reinen Menschenverstand abnicken. Dann sollte eine Probefahrt gemacht werden. Falls der Verkäufer eine Probefahrt verweigert, ist das ein Zeichen, dass er etwas zu verheimlichen hat. Eine Probefahrt ist Pflicht beim Kauf von Fahrzeugen!
Einige Verkäufer haben die berechtigte Angst, dass der potentielle Käufer die Probefahrt nutzt, um das Bike zu entwenden. In dem Fall einfach einen Pfand vorschlagen (den Personalausweis, die Freundin... :-)), denn dieses Argument sollte kein Grund sein, die Probefahrt nicht zu machen.
Ausserdem wichtig: ist der Kilometerstand nachvollziehbar und ist das Motorrad unfallfrei? Dazu einfach die Teile prüfen, die beim Umkippen oder beim Sturz Bodenkontakt hätten haben können. Man muss nachvollziehen können, ob es wirklich nur umgekippt ist oder ob es mit der Verkleidung gebremst hat - also einen Sturzschaden hat. Welche Punkte man genau bzgl. Unfallschäden und allgemeiner Funktionsweise beachten sollte, haben wir in unserer Gebrauchtkauf-Checkliste zusammengestellt.
Kaufvertrag - ja oder nein?
Es sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag verwendet werden, auch wenn man das Motorrad seinem besten Kumpel abkauft. Denn wie man weiss, hört oftmals beim Geld die Freundschaft auf und das Leben schreibt Geschichten, die man sich selbst nicht ausdenken kann. Schriftliche Nachweise beim Kauf eines Fahrzeugs sind in jeder Hinsicht dem Kauf per Handschlag vorzuziehen.
Was gibt es bei der Ummeldung zu beachten?
Man braucht für die Ummeldung die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) sowie eine KfZ-Haftpflichtversicherung. Als Nachweis dient hier die sogenannte eVB-Nummer; diese Nummer liefert der Zulassungsstelle den Nachweis vom Kfz-Versicherer, dass das Fahrzeug tatsächlich versichert ist. Ausserdem braucht man für die Ummeldung Personalausweis oder Reisepass, das noch vorhandene Kennzeichen (oder die Stilllegungsbescheinigung bei einem stillgelegtem Bike), einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie einen aktuellen Prüfbefund zu Abgas- und Funktionstests. Sobald ein Motorrad umgemeldet ist, erlischt automatisch die Versicherungs- und Steuerpflicht des Vorbesitzers.
Sollten noch Eintragungen erfolgen, wie z.B. eine Drosselung auf A2 - also eine Reduzierung der Leistung - dann sollte das im Vorfeld eingetragen werden.
24.05.20
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